Am Dienstag, 25.09.2012, wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des BUND gegen die Vertiefung der Außen- und Unterweser erörtert. Dabei konnte der Naturschutzverband erneut einen Erfolg für den Schutz der sensiblen Flussmündung erzielen.
Das Gericht empfiehlt der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD), die Vertiefung der Weser bzw. die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen.
Lesen Sie die gemeinsame Veröffentlichung von Martin Rohde, BUND Bremen, und Vera Konermann, BUND Niedersachsen.