Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom September 2016 nun erstmal die Weservertiefung gestoppt und den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklärt.
Der BUND Bremen fordert in seiner Presseerklärung, nunmehr von der Weservertiefung Abstand zu nehmen.
Der Europäische Gerichtshof hat am 01. Juli 2015 auf Anfrage des BVerwG in Leipzig die Auffassung der Umweltverbände weitgehend bestätigt. Ein Gewässer darf nicht einfach durch Maßnahmen der Behörden verschlechtert werden. Der Gerichtshof bekräftigt daneben nochmals das "Verbesserungsgebot": Behörden haben Sorge dafür zu tragen, dass langfristig alle Gewässer in einen guten ökologischen Zustand überführt werden. Aus der Pressemeldung der BUND Landesverbände Niedersachsen und Bremen sind die Detailaussagen zu ersehen. Der BUND Unterweser sieht in den Ausführungen des EuGH erste Anzeichen dafür, dass die Weservertiefung nicht so wie bisher vorgesehen ausgeführt werden kann.

- Leitdamm bei Imsum (© W.Gusky)

- Weser bei Imsum (© W.Gusky)
Zwischenerfolg für den BUND
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 11. Juli 2013 entschieden, zunächst den Europäischen Gerichtshof anzurufen, um dort "Auslegungsfragen zur Europäischen-Wasserrahmenrichtlinie" klären zu lassen. Die Pressemitteilung der BUND Landesverbände Niedersachsen und Bremen gibt hierzu Hintergrundinformationen.
Die Klage des BUND gegen die Weservertiefung hat auf Drängen des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig zu einem "Ausbaustopp" geführt. Im Mai 2012 machten sich Abgesandte des Gerichts bei einer Schiffsbereisung "vor Ort" schlau; dabei wurden sogar Schweinswale bei Bremerhaven gesehen. Am 25. September 2012 ist Anhörung des BUND in Leipzig. Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten des BUND-Bremen unter dem Stichwort "Weservertiefung".
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat die beteiligten Behörden zunächst darum gebeten, noch nicht mit den Baumaßnahmen zu beginnen.
Übrigens wird mit Beteiligung des BUND auch an der Elbe Klage geführt. Seit dem 17.10.2012 gilt auch dort ein Baustopp.
Am Dienstag, 25.09.2012, wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage des BUND gegen die Vertiefung der Außen- und Unterweser erörtert. Dabei konnte der Naturschutzverband erneut einen Erfolg für den Schutz der sensiblen Flussmündung erzielen.
Das Gericht empfiehlt der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD), die Vertiefung der Weser bzw. die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen.
Lesen Sie die gemeinsame Veröffentlichung von Martin Rohde, BUND Bremen, und Vera Konermann, BUND Niedersachsen.
Das Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig hat dem Eilantrag der Umweltverbände BUND, NABU und WWF gegen den "Planfeststellungsbeschluss Vertiefung der Elbe" am 17.10.2012 stattgegeben und einen vorläufigen Baustopp ausgesprochen. Das ist zunächst ein sehr wichtiger Schritt im Verfahren, damit von den Baubehörden nicht schon jetzt unumkehrbare Veränderungen an der Elbe vollzogen werden. Auf den Internetseiten der Landesverbände BUND Niedersachsen und BUND Hamburg gibt es weitere Hintergrundinformationen.