Der BUND Unterweser e.V. ist bei Naturschutzfragen, Umweltschutzfragen, bei Flächennutzungsplänen, bei Bebauungsplänen und bei besonderen Maßnahmen, die ein Planfeststellungsverfahren erfordern, regelmäßig beteiligt. Wir geben zu wichtigen Verfahren eine naturschutzrechtliche oder umweltschutzrechtliche Stellungnahme ab.

Als Umweltverband sind wir formal kein "Träger öffentlicher Belange" sondern, so das Bundesverwaltungsgericht 1997 (mit Urteil BVerwG Urteil vom 14. Mai 1997, Az.11A43.96, BVerwGE104,367), „außenstehende Anwälte der Natur“. Planungsbehörden behandeln Umweltverbände jedoch manchmal wie Träger öffentlicher Belange. In der Praxis werden wir als lokaler Umweltverein deshalb von den Planungsbehörden oftmals formell zur Stellungnahme aufgefordert.

Aktuell haben wir Stellungnahmen abgegeben zu den Vorhaben:

 

 

Neue Aue für Natur entwickeln

Nachdem für das Gebiet der Neuen Aue immer wieder neue Ideen zur Bebauung öffentlich werden, hat sich der BUND Unterweser die Mühe gemacht, einmal die bestehenden Festsetzungen und Bindungen aus den dort geltenden Bebauungsplänen zu prüfen. Demnach erscheint dem Umweltverband die von einigen Politikern immer wieder vorgetragene "vollständige Bebauung" gar nicht möglich zu sein. Der BUND plädiert in seiner Stellungnahme jetzt für einen sorgsamen Umgang mit dem Gebiet unter Berücksichtigung der bestehenden Planwerke und macht Vorschläge für die weitere ökologische Entwicklung an der Neuen Aue.

Die Pressemitteilung ist als Anlage hinterlegt.

Hintergrundinformationen sind auch in unserer Stellungnahme nachzulesen.

 

 

Landschaftsprogramm für Bremerhaven wird neu aufgestellt

Die Senatorin für Umwelt in Bremen erarbeitet derzeit das neue Landschaftsprogramm für Bremerhaven. Das Landschaftsprogramm ist ein Planungswerk, das auf der Grundlage der Naturschutzgesetzgebung zu erstellen ist. Es sollen darin alle besonderen Festsetzungen aus naturschutzrechlicher und naturschutzfachlicher Sicht enthalten sein. Die senatorische Behörde führt dazu aus:

Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsprogramms - Teil Bremerhaven

Das Land Bremen beabsichtigt das Landschaftsprogramm Bremen, Bereich Bremerhaven neu aufzustellen. Das Landschaftsprogramm konkretisiert die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und die ihrer Verwirklichung dienenden Erfordernisse und Maßnahmen für den Planungsraum (§ 9 Abs. 2 BNatSchG). Die Darstellung erfolgt in Text und Karten. Der programmatische Teil (Darstellungen) besteht aus den Plänen 1 bis 4 (mit tabellarischen Erläuterungen im Anhang B) sowie den textlichen Zielen, Maßnahmen und Erfordernissen (Kapitel 4 und 5). Die übrigen Kapitel und der Kartensatz „Zustandsanalyse“ haben begründende Funktion.

Die Neuaufstellung des Landschaftsprogramms folgt den gewachsenen Anforderungen der europäischen Natur- und Gewässerschutzrichtlinien sowie der stärkeren Betonung der Erholungsvorsorge und des Biotopverbunds im neueren Naturschutzrecht. Gegenüber dem Programm von 1991 wird der besiedelte Bereich sehr viel differenzierter bearbeitet, vor allem hinsichtlich vernetzter Freiräume und Grünflächen.

Wir haben dazu fristgerecht eine Stellungnahme abgegeben und darin insbesondere die aus unserer Sicht schützenswerten Gebiete in Bremerhaven genauer benannt.

Unsere Ausführungen zum Gebiet Neue Aue sind Teil unserer Stellungnahme.

Verkehrsentwicklungsplan Bremerhaven 2030

Die Stadt Bremerhaven beabsichtigt, für die Zeit bis 2030 einen neuen Verkehrsentwicklungsplan (VEP) aufzustellen. Die Vorarbeiten begannen schon im letzten Jahr. Eine Mobilitätsbefragung und eine öffentliche Veranstaltung fanden im Herbst 2014 statt. Anfang Januar 2015 begann die Arbeit im Projektbeirat für den VEP 2030. Der BUND Unterweser ist hier über den GNUU vertreten. Nach der konstituierenden Sitzung folgte dann im Februar 2015 die Diskussion über die „Leitbilder und Ziele“ für diesen Verkehrsentwicklungsplan. Ein enger Zeitplan, aber mit Hilfe des BUND Bremen musste „das Rad nicht neu erfunden werden“: Für die Stadt Bremen wurde im Herbst 2014 ein Verkehrsentwicklungsplan 2025 verabschiedet. Hierzu ist eine Besonderheit herauszustellen. Dieser Verkehrsentwicklungsplan in Bremen konnte im Konsens aller Verbände der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und den Wirtschaftsverbänden und der Politik auf den Weg gebracht werden. Mit diesem Verkehrsentwicklungsplan 2025 hat die Stadt Bremen den EU-Preis für nachhaltige Verkehrsentwicklung, den „Sustainable Urban Mobility Plan“-Award, gewonnen. Gern haben wir vom BUND Unterweser diesen Zielkatalog in die Diskussion um die Leitbilder und Ziele für den Verkehrsentwicklungsplan Bremerhaven 2030 eingebracht. Angesichts der Auswirkungen des fortschreitenden Klimawandels kann sich niemand den notwendigen Änderungen im täglichen Ressourcen-Verbrauch entziehen, auch nicht bei der Verkehrsplanung. Die Diskussionen über die Ziele und Leitbilder für den Verkehrsentwicklungsplan bestätigen uns, dass wir weiter für eine ökologische Verkehrswende eintreten.

Verweisen können wir auf die neue Studie "Klimafreundlicher Verkehr in Deutschland, Weichenstellungen bis 2050“ und auf den "Verkehrsentwicklungsplan Bremen2025" und unseren Artikel im neuen BUND Magazin.

Das Umweltbundesamt befasst sich ebenfalls mit der kommunalen Verkehrssituation und stellt den Zusammenhang mit dem Klimaschutz her. Auf der Internetseite "kommunal mobil" werden interessante Aspekte für kommunale Entscheidungsträger, Verkehrsplaner und Bürger zusammengefasst. 

Nachdem der Bau- und Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung der entsprechenden Vorlage einschließlich der dort als Anlage beigefügten Präambel im Herbst 2015 zustimmte wurde im Laufe des Jahres 2016 zunächst bei der Stadt Bremerhaven intern weiter an der Verkehrsentwicklungsplanung gearbeitet - ein Zwischenstand ist uns derzeit noch nicht übermittelt worden.

 

 

Natur auf den Kistnergelände nicht vergessen!

Die Planungen für das Kistner-Gelände zwischen der Hafenstraße und der Geeste gehen weiter. Der BUND Unterweser setzt sich für eine behutsame und naturnahe Entwicklung der Industriebrache ein. Insbesondere zur Gestaltung des Geesteufers haben wir uns schon mehrfach bei den Behörden geäußert.

Wir schlagen vor, eine Böschung als Uferkante zu belassen und so auch den Wanderweg an der Geeste entlang hier weiterzuführen. Dieser Wanderweg am Wasser unterstreicht den maritimen Charakter der Seestadt.

Mit einer Presseerklärung haben wir auf eine mögliche Bauausführung mit Teil-Spundwand und Abböschung hingewiesen. Gegenüber des Kistnergeländes, bei der Marineschule, wurde ein ähnlicher Vorschlag bereits erfolgreich umgesetzt.

Oberverwaltungsgericht Bremen erklärt Planfeststellungsbeschluss für unwirksam

Mit Urteil vom 02.11.2021 erklärt das Oberverwaltungsgericht Bremen den Planfeststellungsbeschluss für den OTB für vollständig "unwirksam". Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Dieses Urteil bedeutet, dass der Offshore-Terminal-Bremerhaven nicht gebaut werden darf - die Brackwasserwattflächen der Weser vor dem Fischereihafen Bremerhaven bleiben erhalten; die natürlichen Lebensgrundlagen bleiben geschützt.

(©BUND Bremen)
(©BUND Bremen)

Natur statt OTB - BUND bereitet Klage vor

Naturzerstörung garantiert, Wirtschaftlichkeit fragwürdig, Zukunft ungewiss: Trotzdem halten Politik und Hafenlobby am Projekt Offshore-Terminal Bremerhaven fest. Wir stellen uns dagegen und bereiten eine Klage gegen den Bau des Offshore-Terminals Bremerhaven vor. Hier schildern wir die Hintergründe und unsere Alternativen.

Die Durchsicht des Planfeststellungsbeschlusses hat darüber hinaus weitere Fragen aufgeworfen, angefangen mit der Zuständigkeit der bremischen Wasserbehörde und endend mit europarechtlichen Klärungsbedarfen. Das alles wird der BUND nun in seiner Klageschrift zusammenstellen.

Die Stellungnahme des BUND Landesverbandes Bremen geht auf die Gründe für die Klage ein.

Die Fa. Siemens hat ihre wirtschaftliche Entscheidung getroffen, die Kapazitäten in Cuxhaven für die Offshore-Windenergie zu nutzen. Damit bestätigt sich die Auffassung des BUND, dass der weserseitige Terminal in Bremerhaven völlig unnötig ist. Der BUND Landesverband Bremen hat dazu eine Presseerklärung herausgegeben.

Hubert Weiger (5.v.l.), der Vorsitzende des BUND Bundesverbandes, besichtigt das OTB-Plangebiet(©L.Ernst)
Hubert Weiger (5.v.l.), der Vorsitzende des BUND Bundesverbandes, besichtigt das OTB-Plangebiet(©L.Ernst)

Planung Offshore-Hafen an der Weser - das Projekt ist natur-unverträglich und wird nicht mitgetragen. Der Verzicht auf den Offshore-Hafen ist zu prüfen. Für den von den Planungsbehörden "Offshore-Terminal-Bremerhaven (OTB)" genannten Hafen sind weitere gesonderte Bebauungspläne für Industriegebiete südwestlich der Lune und auf dem Gebiet des jetzigen Flugplatzes Luneort und nördlich davon vorgesehen. Auch diese gesonderten Planungen werden vom BUND Unterweser und dem Umweltschutz-Dachverband "Gesamtverband für Natur- und Umweltschutz an der Unterweser" (GNUU) kritisch begleitet. Inzwischen wurde das Planfeststellungsverfahren für den OTB eröffnet. Nach der Abgabe von Stellungnahmen fand von Montag, 22.09.2014 bis zum Mittwoch, 24.09.2014 das vorgeschriebene Anhörungsverfahren statt.

Die Pressemitteilung des BUND Bremen dazu lautet:

BUND lehnt Hafenbau im Weserwatt ab

Der BUND sieht keinen Bedarf mehr für den Bau eines Offshore-Terminals im Weserwatt bei Bremerhaven (OTB) und fordert den Abbruch des Verfahrens. Obwohl weiterhin in der Offshore-Windenergie ein wichtiger Beitrag zur Energiewende zu sehen ist, ist mit den von der  Bundesregierung beschlossenen Kapazitätsbegrenzungen bis 2030 der Bau des OTB nicht mehr begründbar. Das OTB ist für die Verschiffung von 120 WKA ausgelegt. Es ist mittlerweile aber  unrealistisch geworden, über viele Jahre so viele Anlagen in Bremerhaven umzuschlagen. Das entspräche einem Großteil der in der deutschen Bucht zu errichtenden Anlagen als gäbe es keine Konkurrenz. Die im Bremerhavener Überseehafen bereits hergestellten und innerhalb des Fischereihafens geplanten Umschlagskapazitäten reichen vollkommen aus. Es droht eine gigantische öffentliche Fehlinvestition ähnlich wie beim nahezu leer stehenden Jade-Weser-Port in Wilhelmshaven. Dafür das FFH- und Vogelschutzgebiet Weserwatt mit seiner Erholungsfunktion für die Bremerhavener Bevölkerung  zu opfern, ist nicht mehr zu rechtfertigen.

Zudem sei die bremische Wasserbehörde, die als Planfeststellungsbehörde auftritt, hier der Gesetzeslage folgend überhaupt nicht zuständig, so der BUND. Es handelt sich um ein Ausbauvorhaben in der Bundeswasserstraße Weser mit umfangreichen Maßnahmen die auch in Niedersachsen durchgeführt werden. Hierfür sei die Bundeswasserstraßenverwaltung zuständig. Bremen versuche sich hier offenbar einen überflüssigen Großhafen selbst zu genehmigen, die eigentlich zuständige Behörde wolle sich angesichts der Probleme nicht die Finger verbrennen.

Erweiterung des Golfplatzes beim Bremerhavener Bürgerpark - wir lehnen die Erweiterung ab, Kompensationsmaßnahmen für die bisherige Anlage wurden nicht erbracht.

Im Sommer 2015 berichtete die Presse davon, dass der Golfplatzbetreiber die Flächen von der Stadt Bremerhaven erwerben wolle und direkt zum doppelten Preis weiterverkaufen wolle. Der BUND Unterweser hat sich zu diesem Thema mit einem offenen Brief an die Stadtverordneten von Bremerhaven gewandt und fordert:

Keinen Verkauf des Geländes!

Keine Zustimmung zum Flächennutzungsplan "Erweiterung Golfplatz Bürgerpark"!

Keine Zustimmung zum Bebauungsplan "Erweiterung Golfplatz Bürgerpark"!

Der Offene Brief mit diesen Forderungen wurde auch als Pressemitteilung herausgegeben.

 

 

Planung der Küstenautobahn - wegen der extremen Zerstörung von Natur und Umwelt und einer nur geringen Entlastung andere Verkehrswege durch diese unsinnige Verkehrsanlage, lehnen wir diesen Autobahnneubau ab.

Die Weservertiefung - wir lehnen die Vertiefung ab. Der BUND hat Klage erhoben; zur Zeit greift ein Ausbaustopp.

Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom September 2016 wird bekräftigt, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Weservertiefung rechtswidrig ist und nicht umgesetzt werden kann.

Mit dem Urteil zur Weser wurde erstmals in Deutschland eine Flussvertiefung gestoppt.

Der BUND Bremen fordert in seiner Presseerklärung, von weiteren Weservertiefungen endlich Abstand zu nehmen!

 

 

Zur Festlegung eines Naturschutzgebietes an der oberen Geeste als "Naturschutzgebiet Geesteniederung" haben wir eine Stellungnahme abgegeben. Es sollte eine Vernetzung mit den Gebieten "Polder Glies" und "Polder Bramel" angestrebt werden. Natur Erleben sollte nicht ausgeschlossen werden. Inzwischen hat der Landkreis Cuxhaven der Landwirtschaft weitere Zugeständnisse gemacht, wesentliche Flächen aus dem Schutzgebiet herausgenommen und nur einen geringen Schutzstatus umgesetzt.

Planfeststellung für die Erweiterung der Deponie Grauwall - unsere Anregungen wurden verworfen. Die starke Bürgerbewegung, Bürgerinitiative K.E.G! (Keine Erweiterung "Grauer Wall") wehrt sich weiter gegen die Nutzung als Sondermülldeponie.

Die Klage gegen die Planfeststellung wurde eingereicht. Die Bürgerinitiative kann die Gefährlichkeit mit Staubproben eindeutig belegen. Am 24. Januar 2014 fand eine Demonstration statt.

Demonstration am 24. Januar 2014(©v.d.Heide)
Demonstration am 24. Januar 2014(©v.d.Heide)
29 hochgiftige Stoffe(©v.d.Heide)
29 hochgiftige Stoffe(©v.d.Heide)
Abschlusskundgebung(©v.d.Heide)
Abschlusskundgebung(©v.d.Heide)

Anbindung der Überseehäfen mit einem Tunnel - die Kompensationsmaßnahmen sind ungeeignet.

Das Dauerthema "Bederkesaer See" - der BUND Unterweser hat schon bei den vergangenen Maßnahmen eine Minderung der Nährstoffzufuhren aus den landwirtschaftlichen Flächen gefordert.

Ansiedlung von IKEA im Landschaftsschutzgebiet Rohrniederung - wir haben alternative Standorte vorgeschlagen. Insbesondere der Standort "Am Grollhamm" wäre geeignet. Bis zum 02.11.2012 lagen beim Stadtplanungsamt der Stadt Bremerhaven die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Unterlagen für den neuen Bebauungsplan aus. Am 14.02.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven den Bebauungsplan für das IKEA Möbelhaus in der Rohrniederung formal beschlossen.

 

Rohrniederung (© W.Gusky)
Rohrniederung (© W.Gusky)
Am Grollhamm (© W.Gusky)
Am Grollhamm (© W.Gusky)

In den weiteren Verhandlungen mit der Stadt Bremerhaven, der Bremerhavener Investitionsgesellschaft "bis" und IKEA beharrten diese auf den Standort im Landschaftsschutzgebiet in der Rohrniederung. Das vorliegende Verkehrsgutachten konnte uns nicht von unserem Alternativ-Standortvorschlag "Am Grollhamm" abbringen und enthält aus unserer Sicht ungerechtfertigte Ab-Wertungen für dieses Gebiet  Wir halten diesen Standort weiterhin für geeignet.

Der BUND-Unterweser hat kein Klagerecht und muss die uns nicht verständliche Entscheidung der Politik hinnehmen. Unser klageberechtigter bremischer Dachverband "Gesamtverband für Natur- und Umweltschutz an der Unterweser" (GNUU) wird die weiteren notwendigen Schritte im Verfahren hinsichtlich Ausgleichsmaßnahmen und Kompensationsverträgen mit den Verantwortlichen ausgestalten. Der BUND-Unterweser wird die Umsetzung und das Vorgehen wachsam und konstruktiv begleiten.

Es ist jetzt erst einmal zu prüfen, inwieweit die bisher vereinbarten Maßnahmen für das Landschaftsschutzgebiet Rohrniederung und für den Neubau der Bundesstraße 71 von der Stadt Bremerhaven überhaupt schon erbracht wurden und zum gewünschten Erfolg geführt haben.

Zur Kompensation werden weitere Flächen nördlich der Lindenallee sowie an anderer Stelle auf der Luneplate unter Schutz gestellt. Das verbleibende Gebiet der Rohrniederung soll naturverbessernd weiterentwickelt werden.

Neue vertragliche Bindung der Stadt Bremerhaven für die Rohrniederung

Zwischenzeitlich wurden die Verhandlungen vom GNUU und der Stadt Bremerhaven weitergeführt und Ende August 2013 zum Abschluss gebracht.

Hier sind noch einmal die Hintergründe zu nennen: Der BUND Unterweser und der GNUU hatten sich damals gegen den Neubau der B 71 durch die Rohrniederung ausgesprochen. Im Zuge des dazugehörenden Klageverfahrens kam es zu einem gerichtlich bestätigten Vergleichsvertrag. Dieser Vergleichsvertrag musste nun an die geänderten Bedingungen angepasst werden.

Der GNUU hat deshalb mit der Stadt Bremerhaven einen neuen Ausgleichsvertrag geschlossen. Dieser neue Vertrag sieht nun weitere Schutzflächen im Randbereich der Luneplate und eine Weiterentwicklung der verbleibenden Flächen in der Rohrniederung hin zu einem Naturschutzgebiet vor. Die Flächen sind weitergehend im Eigentum der öffentlichen Hand. Die Stadt Bremerhaven hat anerkannt, dass die ökologische Weiterentwicklung dieser Flächen eine öffentliche Aufgabe ist. Das Fließgewässer Rohr soll darüber hinaus durch vielfältige Maßnahmen in einen besseren ökologischen Zustand versetzt werden und der Einfluss des Gewässers auf die Aue soll verbessert werden Die Erholungsnutzung für die Bürger der Stadt Bremerhaven ist weiterhin gesichert.

Das Gesamtergebnis dieser neuen vertraglichen Zusagen der Stadt Bremerhaven hat uns als lokalen Umweltschutz- und Naturschutzverein dazu bewogen, nicht gegen die Bebauungspläne der Stadt Bremerhaven vorzugehen. Eine aktive Zustimmung zur Standortwahl und zu den Plänen der Bebauung der Rohrniederung ist damit nicht verbunden.



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